Wir freuen uns auf eure Anfragen, Hinweise, Lob, Kritik (Kritik???) aller Art. Außerdem sind die Fussgänger käuflich und machen gern bei eurer nächsten Tauf-, Schuleinführungs-, Geburtstags-, Hochzeits-, Hochzeitsjubiläums-, Scheidungs- oder sonst irgendeiner Feier und überhaupt mit ihren Liedern alles wieder gut.
Wendet euch dazu wohlgemut und vertrauensvoll an:
Kerstin Braun (interim)
0175-4506486
post|at|diefussgaenger.de
Bis bald!
Eure Fussgänger
§1 | Der Vertrag ist mit der Unterschrift beider Vertragspartner rechtskräftig. Er ist von beiden Seiten bis 8 Wochen vor dem Konzert ohne Angabe von Gründen kündbar. Danach ist er jederzeit nur aus wichtigen Gründen kündbar, ohne daß ein Anspruch auf Vertragsstrafe oder Schadensersatz geltend gemacht werden kann.
Wichtige Kündigungsgründe des Veranstalters sind:
Ein wichtiger Grund ist nicht gegeben, wenn die Umstände seines Eintretens durch die FUSSGÄNGER bzw. den Veranstalter schuldhaft verursacht wurden. |
§2 | Für die Abführung der Steuern und Abgaben von der Gage sind die FUSSGÄNGER verantwortlich. |
§3 | Der Veranstalter ist ohne Zustimmung der FUSSGÄNGER nicht berechtigt, den Auftritt ganz oder teilweise in jedweder zur Wiedergabe geeigneten Art und Weise aufzunehmen oder aufnehmen zu lassen oder zur Sendung an Fernsehen, Rundfunk oder andere Medien bzw. Personen freizugeben, sie dafür anzubieten oder in Aussicht zu stellen. Ausgenommen sind Aufzeichnungen für die nachrichtliche Rundfunk- und Fernsehberichterstattung, die den gewöhnlichen Rahmen derartiger Beiträge nicht überschreiten. |
§4 | Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit des gesamten Vertrages. |
§5 | Whisky-Klausel:Für die mit dem Catering vereinbarte Flasche Whisky ist nur eine ausreichende Qualität zulässig. Die FUSSGÄNGER haben Anspruch auf einen schottischen Single-Malt, Mindestalter 12 Jahre, aus den Destillerien Ardbeg, Port Ellen, Lagavulin, Bowmore, Glenrothes, Auchentoshan, Macallan. Fassabfüllungen bevorzugt, Eigenvorschläge auf gleichem Niveau sind zulässig. |